1. Vertragsabschluß
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Anmeldungen müssen vor Lehrgangsbeginn schriftlich erfolgen.
Die zum Lehrgang erforderlichen Daten werden mittels EDV erfasst, in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bestätigt.
Eine Weitergabe der Daten, sofern erforderlich findet ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften statt.
Die Anmeldung ist für die Vertragspartner verbindlich. |
2. Kündigung
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Ein Widerruf der Anmeldung seitens des Vertragspartners ist nur bis spätesten
2 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich;
in diesem Fall entstehen keine Gebühren.
Bei später eingehendem Widerruf oder bei Nichterscheinen werden 50% der Lehrgangsgebühren fällig.
Bei vorzeitigem Abbruch des Lehrganges werden die vollen Lehrgangsgebühren fällig.
Der Widerruf muß in schriftlicher Form erfolgen.
Maßgebend ist der Eingang des Widerrufes in der ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf. |
3. Absage
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Die ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf behält sich vor, einen Lehrgang wegen zu geringer
Teilnehmerzahl abzusagen, oder wenn Gründe vorliegen, welche sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt oder Erkrankung eines Dozenten).
In einem solchen Fall wird der Vertragspartner umgehend schriftlich, und wenn möglich, telefonisch benachrichtigt.
Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht. |
4. Lehrgnngsinhalt
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Der Inhalt des jeweiligen Lehrganges richtet sich nach dem Musterkursplan und den Vorgaben der zuständigen IHK. |
5. Zahlungsbedingungen
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Bei Lehrgängen sind die gesamten Gebühren vor Beginn des Lehrganges zu entrichten.
Bei späterer Zahlung ist die ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf berechtigt, die ADR-Bescheinigung zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Die ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf hat das Recht Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen, wenn keine Zahlung erfolgte.
Sollte eine in der Rechnungsanschrift eingetragene Firma nicht zahlen, so übernimmt der Teilnehmer unsere Forderung im Ganzen. |
6. Haftung
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Die ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf haftet nicht für Schäden, die in den Schulungsräumen,
oder auf dem Aussengelände, oder auf dem Weg zwischen den Schulungsräumen und dem Aussengelände, durch Unfall, Verlust, oder durch Diebstahl von Sachen, Garderobe und Wertgegenständen entstehen. |
7. Anerkennung
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Mit der Anmeldung werden die vorgenannten Teilnahmebedingungen anerkannt.
Es gelten die AGB der ADR-Gefahrgutschule Albert Westerdorf. |
8. Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, Stadt Bochum - NRW. |